Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
Grundlage der Freiwilligendienste in Deutschland bildet das Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) und das Jugendfreiwilligendienstgesetz (JFDG). Ein Freiwilliges Soziales Jahr ist ein Freiwillgendienst für alle, die sich nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht ausprobieren möchten. Im FSJ sind junge Erwachsene die noch keine 27 Jahre alt sind in sozialen Einrichtungen tätig. Tätig werden kann man zwischen 6 und 18 Monate, in Ausnahmefällen 24 Monate. In der Regel wird in einer 39 Stundenwoche gearbeitet und den Freiwilligen stehen 30 Tage Urlaub zu. Unter gewissen Umtänden kann der Dienst in Teilzeit verrichtet werden. Für Minderjährige gelten gesonderte Regelungen, die im Jugendschutzgesetz festgehalten sind. Der Freiwilligendienst wird mit 438,- € pro Monat vergütet. Hinzu kommt, dass in den meisten Fällen das Kindergeld weiter bezahlt wird. Neben der Arbeit absolvieren die Freiwilligen 25 Bildungstage. Das Orientierungs- und Bildungsjahr soll somit soziales Lernen und beruflich verwendbare Qualifikationen kombinieren.

Beim FSJ wird ein Vertrag zwischen dir, deiner Einsatzstelle und der Diakonie RWL geschlossen